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Neue Gesetzeslage: Webseitenbetreiber müssen jetzt handeln!

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Neue Gesetzeslage: Webseitenbetreiber müssen jetzt handeln!

Seit dem 17. Februar 2024 ist das neue Digitale Dienste Gesetz (DDG) in Kraft und ersetzt das altbekannte Telemediengesetz (TMG). Diese Änderung betrifft zahlreiche Webseitenbetreiber, die ihre Rechtstexte nun anpassen müssen. Was das bedeutet und wie ihr schnell reagieren könnt, erfahrt ihr hier.

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Seit dem 17. Februar 2024 ist das neue Digitale Dienste Gesetz (DDG) in Kraft und ersetzt das altbekannte Telemediengesetz (TMG). Diese Änderung betrifft zahlreiche Webseitenbetreiber, die ihre Rechtstexte nun anpassen müssen. Was das bedeutet und wie ihr schnell reagieren könnt, erfahrt ihr hier.

Warum das Telemediengesetz Geschichte ist

Mit der Einführung des Digitalen Dienste Gesetzes (DDG) will die EU die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste modernisieren. Das TMG, seit vielen Jahren eine Konstante für Webseitenbetreiber, hat ausgedient. Diese Änderung betrifft vor allem Impressum und Datenschutzerklärungen, die nun angepasst werden müssen. Doch keine Sorge – es ist weniger kompliziert, als es klingt.

Impressum und Datenschutzerklärung: So einfach geht’s

Wer rechtssicher bleiben will, muss jetzt handeln. Alle Verweise auf das Telemediengesetz (TMG) in Impressum und Datenschutzerklärungen müssen durch das Digitale Dienste Gesetz (DDG) ersetzt werden. Ein Beispiel: „nach § 5 TMG“ wird zu „nach § 5 DDG“.

Für viele Webseitenbetreiber ist das eine lästige Pflicht. Doch es gibt Hilfe: Zahlreiche Rechtsdienstleister bieten aktualisierte Textvorlagen an, die einfach übernommen werden können. Auch spezielle Plugins für Content-Management-Systeme wie WordPress machen die Anpassung der Rechtstexte zum Kinderspiel.

Ignorieren kann teuer werden: Die Folgen bei Nichtanpassung

Wer die Änderungen nicht vornimmt, riskiert teure Abmahnungen. Abmahnanwälte haben bereits Webseiten im Visier, die noch auf das alte Telemediengesetz verweisen. Eine Abmahnung kann schnell hohe Kosten verursachen und weiteren Ärger mit sich bringen. Um das zu vermeiden, sollten die Rechtstexte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Besonders im Bereich Datenschutz sind korrekte Angaben unerlässlich, um das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen und zu erhalten.

Fazit: Jetzt handeln und sicher bleiben

Die Umstellung auf das Digitale Dienste Gesetz mag auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde wirken, ist jedoch unverzichtbar. Webseitenbetreiber sollten jetzt schnell handeln, um rechtliche Probleme und Abmahnungen zu vermeiden. Nutzen Sie die angebotenen Ressourcen und halten Sie Ihre Rechtstexte aktuell. So bleiben Sie rechtssicher und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Business.

Ihre To-Do-Liste:

  • Impressum aktualisieren: „nach § 5 TMG“ durch „nach § 5 DDG“ ersetzen.
  • Datenschutzerklärung prüfen: Verweise auf TMG durch DDG austauschen.
  • Rechtstexte regelmäßig updaten: Abos und Plugins nutzen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.
  • Abmahnungen vermeiden: Schnelles Handeln spart Kosten und Ärger.

Mit diesen Schritten bleibt eure Webseite rechtskonform und ihr seid auf der sicheren Seite.

Bei dem Artikel handellt es sich um keine Rechtsberatung.

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Über den Autor

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Tobias Baumann

Ein engagierter Online-Marketing-Enthusiast seit 2014, der Marken und Einzelpersonen dabei unterstützt, sich deutlich von ihren Konkurrenten abzuheben. Bekannt für die Entwicklung innovativer Strategien und kreativer Lösungen, die nachhaltigen Erfolg im digitalen Raum gewährleisten.

Interessen: Online-Marketing, Entwicklung digitaler Strategien, Markenpositionierung

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